Die Feuerwehr hat die Aufgabe, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen sowie die Umwelt vor Feuer-, Elementar- und andern Schadenereignissen zu schützen. Unser ständiger Auftrag gliedert sich in 5 Phasen und Prioritäten:
Gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) hat die Feuerwehr folgende Aufgaben:
Hauptaufgabe (Art.13 FFG)
Die Feuerwehren bekämpfen Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse.
Sie haben insbesondere
- Menschen und Tiere zu retten,
- Sach- und Umweltschäden zu begrenzen,
- unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden,
- Schadenereignisse im Rahmen ausserordentlicher Lagen zu bekämpfen
- beseitigen von unmittelbaren Gefahren nach Bränden und Elementarereignissen
- Sie arbeiten in geeigneter Weise mit anderen örtlichen Einsatzdiensten zusammen.
Zusätzliche Aufgaben (Art. 14 FFG)
Die Feuerwehren leisten auch in anderen Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind.