Die Feuerwehr hat die Aufgabe, Menschen, Tiere, Pflanzen und Sachen sowie die Umwelt vor Feuer-, Elementar- und andern Schadenereignissen zu schützen. Unser ständiger Auftrag gliedert sich in 5 Phasen und Prioritäten:

Gemäss Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz (FFG) hat die Feuerwehr folgende Aufgaben:

Hauptaufgabe (Art.13 FFG)

Die Feuerwehren bekämpfen Feuer-, Elementar- und andere Schadenereignisse.

Sie haben insbesondere

  1. Menschen und Tiere zu retten,
  2. Sach- und Umweltschäden zu begrenzen,
  3. unmittelbar drohende Schäden mit geeigneten Massnahmen abzuwenden,
  4. Schadenereignisse im Rahmen ausserordentlicher Lagen zu bekämpfen
  5. beseitigen von unmittelbaren Gefahren nach Bränden und Elementarereignissen
  6. Sie arbeiten in geeigneter Weise mit anderen örtlichen Einsatzdiensten zusammen.
Zusätzliche Aufgaben (Art. 14 FFG)

Die Feuerwehren leisten auch in anderen Notfällen Hilfe, insbesondere wenn Personen gefährdet sind.